Liebe Eltern, liebe Krippeneltern,
anbei erhalten Sie eine Information unseres Trägers zu den Krippengebühren. Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.
Noch ein kleiner Tipp: Beim Lohnsteuerjahresausgleich kann man Kinderbetreuungskosten angeben, um eventuell etwas absetzen zu können.